Die Verbraucherzentrale Berlin mahnte Anfang Januar Deutschlands größten Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) ab. In der Kritik standen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kabelriesen, die eine automatische Vertragsumstellung ohne Einwilligung des Kunden um damit auch Preiserhöhung erlauben würden. Gegenüber entkräftigte KDG-PR-Sprecher Marco Gassen die Vorwürfe.
Preiserhöhung tritt in Kraft Die Verbraucherzentrale Berlin habe das Schreiben des Kabelanbieters an seine Kunden hinsichtlich der Preiserhöhung "nicht korrekt dargestellt beziehungsweise interpretiert", erklärte Gassen.
Das Schreiben kündige keinesfalls eine Umstellung des Vertrages von analogem Empfang auf digitalen Empfang an. "Die Verträge und Leistungen bleiben die gleichen, es werde nur der Preis für den Kabelanschluss angepasst", so der KDG-Mann weiter. Die Preiserhöhung trete wie angekündigt am 1. März in Kraft.
Enseitige Preisanpassung Es handle sich um eine einseitige Preisanpassung für den Kabelanschluss an sich. Seit 2002 habe der Konzern die Gebühren nicht erhöht. Der Aufpreis von 2,77 Euro (in Bayern 2,07 Euro) enthalte den Inflationsausgleich für die letzten Jahre und die Mehrwertsteuererhöhung sowie eine "echte" Preiserhöhung von weniger als einem Euro.
Widerspruch möglich Zudem könne der Kunden der Erhöhung auf 16,90 Euro innerhalb von vier Wochen widersprechen. Kabel Deutschland behalte sich jedoch das Recht vor, den Vertrag daraufhin auch einseitig zu kündigen. Der Widerspruch beziehe sich somit nur auf den Kabelanschluss und nicht auf das digitale Fernsehangebot, erklärte Gassen.
Analog und digital Kabel Deutschland werde das analoge Fernsehen im übrigen nicht einstellen, sondern wie bisher die parallele Einspeisung von analogem und digitalem Fernsehen betreiben. Unabhängig von der Preisanpassung biete KDG in dem Schreiben einen digitalen Receiver als kostenloses Treueangebot an. Dieser werde jedoch nicht automatisch versendet.
Abschließend erläuterte Gassen drei Szenarien:
1. Szenario: Der Kunde legt Widerspruch gegen Preiserhöhung ein, entscheidet sich damit gegen das Treueangebot und bleibt zunächst auf den alten Konditionen. Das Kündigungsrecht seitens Kabel Deutschland bleibt bestehen.
2. Szenario: Der Kunde meldet sich nicht und wird zum 1. März automatisch auf den neuen Preis von 16,90 Euro umgestellt. Das Treueangebot wird nicht wahrgenommen.
3. Szenario: Der Kunde akzeptiert die Preiserhöhung und ruft das Treueangebot per Antwortkarte oder Hotline ab.