Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern beim Aufstellen von Satellitenschüsseln gestärkt. Laut einem Urteil der Karlsruher Richter vom Mittwoch kann ein Vermieter das Anbringen von Parabolantennen nicht generell untersagen. Demnach sei auch eine Mietklausel, die dies unter Hinweis auf einen vorhandenen Kabelanschluss ausnahmslos verbietet, unwirksam.
Heimatprogramme für Ausländer Ausnahmen müssen nach Ansicht der Richter beispielsweise für Ausländer die ihre Heimatprogramme empfangen wollen zwingend möglich sein. Schließlich sehe das Grundgesetz geschützte Informationsfreiheit vor.
Sat-Schüssel auf Balkon Zugleich erleichterte der BGH das Aufstellen von Sat-Schüsseln auf dem eigenen Balkon. Voraussetzung: Das Gebäude dürfe dadurch weder beschädigt noch der optische Eindruck nennenswert gestört werden.
Rechtsstreit aus Berlin Ausschlaggebend war der Rechtsstreit zwischen einem türkischen Mieter und seinem Vermieter im Berliner Stadtteil Neukölln. Um zusätzliche türkischsprachige Programme sehen zu können, wollte der Mann eine Schüssel an seinem Balkon anbringen. Der Vermieter wollte dies unter Berufung auf zwei Klauseln im Mietvertrag untersagen.